Marketing-Erlaubnis *:
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Disclaimer Haftung:
HAFTUNGSAUSSCHLUSS *:
§ 1. Der volljährige Fahrer hinterlegt für die Dauer der Probefahrt seinen Personalausweis.
§ 2. Der Fahrer versichert, dass seine Fahreignung frei von drogen-, alkohol- oder krankheitsbedingten Einschränkungen ist, welche die Fahrt beeinflussen könnten.
§ 3. Der Fahrer versichert, dass er mit der Bedienung des eingesetzten Fahrradtyps vertraut ist und das Rad während der Probefahrt sachgemäß behandelt und bedient.
§ 4. Der Fahrer hat für alle während der Probefahrt einsetzenden Schäden (sowie auch Folgeschäden) am Fahrrad nach den allgemeinen Vorschriften in vollem Umfang zu haften, es sei denn, die Schäden sind nachweislich auf Betriebsstörungen des Rades zurückzuführen. Dies gilt ebenso für eines Verlust des Fahrrades durch Diebstahl. Der Fahrer wird darauf hingewiesen, dass für das ihm ausgehändigte Fahrrad keine Vollkaskoversicherung besteht, die etwaige Schäden abdeckt.
§ 5. Der Fahrer erklärt und erkennt durch seine Unterschrift ausdrücklich an, dass er die Probefahrt aus- schließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko ausführt. Die RUFF CYCLES GmbH übernimmt demnach keine Haftung für Schäden, die im Zuge der Probefahrt dem Fahrer oder Dritten ent- stehen und/oder für solche Schäden, die durch den Betrieb anderer Fahrzeuge, deren Fahrer oder sonstiges Verhalten entstehen.